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tripledot


Alter: 57
Anmeldungsdatum: 06.10.2006
Beiträge: 521
Wohnort: Braunschweig Stadtteil: Bitte auswählen

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Verfasst am:
17.03.2015, 10:22 (Kein Titel) |
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Wald


Geschlecht: 
Alter: 37
Anmeldungsdatum: 12.09.2009
Beiträge: 424
Stadtteil: Braunschweig

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Verfasst am:
01.04.2015, 12:24 Vom 01. April bis 15. Juni wieder Leinenpflicht! |
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Ab 1. April wird in diesen Jahr eine neue Massnahme erprobt:
Frei laufende Hunde und Hunde an 5 Meter Leine werden zum Abschuss freigegeben!
Entsprechendes Equipment kann bei ansässigen Schützenvereinen gegen eine geringe Gebühr ausgeliehen werden.
Erlegte Tiere sind bei der Tierkörperbeseitungsstelle zur Auszahlung einer Prämie abzugeben.
Nach dem 10. Abschuss gibt es von der Stadt den "Goldenen Knochen"!
Waidmannsheil!
In der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) muss jeder Hund in der freien Landschaft an der Leine geführt werden, damit er nicht streunt oder wildert. Ausnahmen gelten nur für Hunde, die zur regelmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, Bundespolizei oder Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind. So bestimmt es das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG).
Die freie Landschaft besteht aus Flächen des Waldes und der übrigen Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die dazugehörigen Wege und Gewässer.
Zur freien Landschaft gehören z. B. der Westteil des Richmondparks, Ölpersee (außer Liegewiese Nordseite), Westpark, Heidbergpark und Südsee. Auf diesen Grünflächen besteht während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit Leinenzwang für Hunde. Ausnahmen bestehen auf der sog. Hundewiese des Franzschen Feldes und südlich der Volkswagenhalle zwischen Theodor-Heuß-Straße, Oker und Eisenbütteler Straße
Nicht zur freien Landschaft gehören:
1. für den öffentlichen Verkehr bestimmte Straßen und Wege;
2. Gebäude, Hofflächen und Gärten, Gartenbauflächen, Baumschulen sowie
3. Parkanlagen, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind.
Außerdem gilt in folgenden Natur- und Landschaftschutzgebieten ganzjährig Leinenzwang für Hunde:
• „Riddagshausen“ (nördlich der Bahnlinie und ebenso in dem von Bahngleisen eingeschlossenen Bereich westlich der Ebertallee),
• „Lammer Holz“,
• „Braunschweiger Oker Aue“
• und dem größten Teil des „Schapener Forst“
Dasselbe gilt für die folgenden öffentlichen Anlagen
• Bürgerpark – Vom Lessingplatz bis Friedrich-Kreiß-Weg sowie Kreißberg
• Inselwallpark
• Löwenwall (Anlage)
• Prinz-Albrecht-Park ohne Franzsches Feld/Nußberg
• Richmond-Park – Ostteil
• Museumspark
• Theaterpark
• Viewegs Garten
• Brüdernfriedhof
• Martinifriedhof
Zuwiderhandlungen gegen diese Regelungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden können. Die Einhaltung des Leinenzwangs wird vom Zentralen Ordnungsdienst (ZOD) im Rahmen seiner Kontrollen überprüft.
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Wald


Geschlecht: 
Alter: 37
Anmeldungsdatum: 12.09.2009
Beiträge: 424
Stadtteil: Braunschweig

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Verfasst am:
27.04.2017, 21:51 Leinenzwang und die Umsetzung |
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Wir haben wieder Leinenzwang. So wird das dann umgesetzt:
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